Einreiseverbot nach Mekka ohne Genehmigung für Einwanderer
Für die Einreise von Ausländern in die heilige Stadt ist eines der folgenden Dokumente erforderlich: eine von der zuständigen Behörde ausgestellte Einreisegenehmigung für die Arbeit an den heiligen Stätten, ein in Mekka ausgestellter Aufenthaltstitel (Iqama), eine Umra-Genehmigung oder eine Hadsch-Genehmigung.










